So finden Sie mich:


Ob mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem eigenen PKW oder einem Taxi. Meine Räumlichkeiten erreichen Sie ohne große Umstände: Bus- und Straßenbahnhaltestellen sind ca. 100m entfernt. Das Parkhaus "Schweriner Höfe" (ehemals "Wurm") ist nur 20m von meiner Praxis entfernt sowie ein Taxistand wenige Meter um die Ecke.

WellVita
Arsenalstr. 7,19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 48 38 438
Telefax: 0385 / 48 38 4371
Email: wellvita@gmx.de
Internet: www.wellvita-schwerin.de

Inhaberin:
Frau Sandra Stephan

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Hier finden Sie mich.

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 – 20:00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung.

Zahlungsmöglichkeiten:
Sie können die Bezahlung einer Behandlung in bar gegen Quittung oder per ec-cash-System vornehmen. Falls Sie eine entsprechende detaillierte Rechnung benötigen, wird diese Ihnen selbstverständlich ausgestellt und zugesandt. Ratenzahlungen ab Euro 200 können individuell vereinbart werden. Sämtliche Behandlungen werden nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) verrechnet. Informieren Sie sich bei Gelegenheit über die Möglichkeiten Ihrer Heilpraktiker-Versicherungs-Leistungen bei Ihrer Krankenkasse.

Impressum:



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Behandlungsvertrag und AGB Heilpraktiker


§1 Anwendungsbereich der AGB:
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker / Behandler und Patient im Sinne der §§611ff BGB. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn die Partei das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, durch konkludentes Handeln annimmt und sich an diesen zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet. Der Heilpraktiker ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker nicht behandeln kann / darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages:
Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, daß er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde unter Berücksichtigung von evtl. Behandlungsverboten und seiner Sorgfaltspflicht anwendet. Dabei werden häufig auch Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind. Diese Methoden sind allgemein nicht kausal-funktional erklärbar; insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

§3: Mitwirkung des Patienten:
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Behandlungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzureichend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der Patient ist aufgefordert, laufende schulmedizinische Behandlungen ohne Absprache mit dem behandelndem Arzt nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.

§4 Honorierung des Heilpraktikers:
Der Heilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches an das GebüH angelehnt ist oder vorab vereinbart wurde. Die Honorare sind jeweils nach Rechnungserhalt, per Überweisung, per Ec-Karten-Zahlung oder in bar nach Behandlungsabschluß zu begleichen. Nicht eingehaltene oder kurzfristig abgesagte Termine weniger als 24 Stunden vorher) werden voll berechnet. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt. Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird Vorgenanntes nicht berührt. Anfallende Aufwendungen für Material, Arzneien, Verbandskosten ect. sind am Behandlungstag zu zahlen.

§5 Vertraulichkeit der Behandlung:
Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten. Dies gilt auch, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften, z.B. Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche / gerichtliche bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige und ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen den Heilpraktiker oder dessen Berufsausübung Stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten und Tatsachen entlasten kann. Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen; der Patient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu.

§6 Rechnungsstellung:
Eine einfache Ausstellung einer Rechnung / Quittung sowie Rezepts erfolgt gebührenfrei. Falls eine schriftliche Mahnung / Erinnerung notwendig sein sollte, fallen Mahngebühren von je 5 € an. Falls auf diese seitens des Patienten nicht reagiert wird, hat der Heilpraktiker das Recht, ein Inkasso-Unternehmen einzuschalten. Meinungsverschiedenheiten sollten in mündlicher oder schriftlicher Form gütlich beigelegt werden.